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Das Umwelt- und Planungsrechtsteam von GSK Stockmann begleitet regelmäßig Projekte der Energieerzeugung und -infrastruktur, wie etwa LNG und Netzausbau, sowie der Verkehrsinfrastruktur wie Auto- und Eisenbahnen. Dies ergänzt man durch Kapazitäten in der städtebaulichen Entwicklung, die oftmals im Rahmen von Einzelhandels- und Quartiersentwicklungen in Anspruch genommen werden. Die inhaltliche Themenpalette umfasst das Immissionsschutz-, Wasser-, Umwelt- und Stoffrecht sowie den Themenkomplex ESG. Die Praxis steht unter der gemeinsamen Leitung von dem in Infrastrukturprojekten erfahrenen Andreas Geiger und Jan Hennig, der die umweltrechtliche Beratung zu gewerblichen Projekten, insbesondere in den Assetklassen Einzelhandel und Logistik, zu seinen Schwerpunkten zählt.
L’éditorial du Legal 500
Témoignages
Collectés indépendamment par l'équipe de recherche du Legal 500.
‘Das Team steht für Professionalität, Transparenz, hohe Kompetenz und Zuverlässigkeit.’
‘Das Team von GSK besticht durch höchste fachliche und beratende Kompetenz. Für jede Fragestellung werden praxisnahe Lösungsvorschläge erörtert. Die Zusammenarbeit ist auf allen Ebenen (Associate bis Partner) auf Augenhöhe, was auf Mandantenseite positiv wahrgenommen wird. GSK ist in der Lage, Teil eines Projektteams zu werden und sich als ein solches zu betrachten.’
Clients clés
- Hammer AG
- Empira AG
Points forts
- Beratung der Empira AG zur Quartiersentwicklung Siedlung Ludwigsfeld, München; einschließlich städtebaulicher Wettbewerb, Bebauungsplanverfahren und Bauland-Umlegung zur Realisierung eines neuen Stadtquartiers mit ca. 2.000 Wohnungen, Einzelhandel, sozialer Infrastruktur und Mobility Hubs.
- Begleitung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im energierechtlichen Planrechtsverfahren nach dem LNGG und dem EnWG beim Bergamt Stralsund für den Bau und den Betrieb der See- und Landabschnitte des Vorhabens 'Ostsee LNG', einschließlich der Molchempfangsstation zur Reinhaltung der Rohrleitung sowie der Ostsee-Anbindungsleitung. Erfolgreiche Verteidigung des Projekts vor dem Bundesverwaltungsgericht im März 2024.